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Internationale Pflegefachkräfte

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Sie möchten als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Deutschland arbeiten? Die St. Vincenz-Kliniken Salzkotten + Paderborn setzen sich für eine schnelle Integration für internationale Bewerber ein.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für eine Anstellung in den St. Vincenz-Kliniken.

 


Um in der Pflege in Deutschland arbeiten zu dürfen sind mehrere gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. Dies sind:

  • Vorlage eines Berufsabschluss in der Pflege
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung (inklusive des Nachweises über den Masern- und Covid-Impfschutz)
  • Nachweis über die persönliche Eignung durch das Einreichen eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

Für die  Vorlage eines Berufsabschluss in der Pflege ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses notwendig.

Um die Gleichwertigkeit der Ausbildung/Studium in Herkunftsland mit der deutschen Ausbildung feststellen zu können, muss ein detaillierter Ausbildungsvergleich durchgeführt werden. Bei einem Ausbildungsvergleich wird Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gegenübergestellt. Das bedeutet, es wird verglichen, ob die Ausbildungsinhalte wesentliche Unterschiede aufweisen. Werden Bereiche festgestellt, die in der Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang enthalten sind, ist eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang). Um mit der Berufsanerkennung zu beginnen ist es notwendig, dass die Gleichwertigkeitsprüfung bei der Bezirksregierung Münster beantragt wurde und ein Defizit-/Zwischenbescheid vorliegt. Anhand des Bescheids kann die Berufsanerkennung optimal geplant werden.

Bei der Antragstellung werden Sie von uns unterstützt. 

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Seiten/Portalen: 

Die Dauer des Anpassungslehrgangs variiert stark, denn die Basis für die Länge ist der Umfang des individuellen Defizit-/Zwischenbescheids. Das bedeutet je nach den geforderten nachzuholenden Stunden im theoretischen sowie praktischen Bereich dauert der Anpassungslehrgang wenige Monate oder bis zu einem Jahr. Wichtig ist jedoch, dass stets mit den internationalen Pflegefachkräften in Anerkennung gemeinsam entschieden wird, wann eine Abschlussprüfung stattfindet. Um die Prüfung auf Gleichwertigkeit und damit die Zulassung zur Berufsausübung zu bestehen, ist ein gutes Verständnis und Anwenden der deutschen Sprache grundlegend. Die St. Vincenz-Kliniken unterstützen jedoch die internationalen Pflegefachkräfte dahingehend, frühzeitig die Berufsanerkennung zu erhalten, um den Start ins Berufsleben zu ermöglichen. 

Als Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.

Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.

Der Zeitpunkt für die Erteilung des Visums hängt maßgeblich davon ab, welche benötigten Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen. Dokumente wie Ausbildungsnachweise und Abschlusszertifikate, die Lizenz zur Berufsausübung im Heimatland, Stundennachweise sowie Arbeitszeugnisse sind in übersetzter Form und ggf. mit einer Apostille einzureichen. Ebenfalls ist das Sprachniveau B1 nachzuweisen. Um mit der Berufsanerkennung zu beginnen ist es notwendig, dass die Gleichwertigkeitsprüfung bei der Bezirksregierung Münster beantragt wurde und ein Defizit-/Zwischenbescheid vorliegt. Anhand des Bescheids kann die Berufsanerkennung optimal geplant werden. 

 

Um mit dem Anpassungslehrgang in den St. Vincenz-Kliniken beginnen zu können wird das B1-Sprachniveau benötigt. Für den Abschluss der Berufsanerkennung wird das B2-Sprachniveau von den Behörden gefordert.

Wir unterstützen Sie bei der Organisation von Sprachkursen und Sprachprüfungen. 

Das ist prinzipiell kein Ausschlussgrund. Jedoch ist es für die Anerkennung wichtig, dass in dem Bundesland die Anerkennung erfolgt, in dem das Gleichwertigkeitfeststellungsverfahren beantragt wurde. Paderborn liegt in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund muss Kontakt mit der zuständigen Behörde in dem jeweiligen Bundesland aufgenommen werden, um das Verfahren in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen. 

In den St. Vincenz-Kliniken kann ausschließlich der Anpassungslehrgang absolviert werden, um einen gleichwertigen Kenntnisstand nachzuweisen. Die Kenntnisprüfung wird nicht angeboten. Der Anpassungslehrgang bietet die Chance ausführlich auf die Arbeit im deutschen Gesundheits- und Krankenhaussystem vorbereitet zu werden. Zusätzlich wird die Einarbeitung in den St. Vincenz-Kliniken durch praktische Einsätze auf unterschiedlichen Stationen gefördert, sodass nach der Berufsanerkennung dem beruflichen Start in unseren Kliniken nichts im Wege steht.

Die Einsatzorte sowie auch die jeweilige Länge eines Einsatzes werden durch die festgestellten Defizitbereiche im Defizitbescheid der Bezirksregierung Münster festgelegt. Häufig finden Einsätze auf den kardiologischen, internistischen, unfallchirurgischen und neurologischen Stationen statt. 

Wenn theoretische sowie praktische Tage des Anpassungslehrgangs aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen werden können, wird der Anpassungslehrgang um die entsprechende Zeit verlängert, da die festgesetzten Stunden (Defizitbescheid) für die berufliche Anerkennung zu erfüllen sind. 

Wenn Abschlussgespräche bei dem ersten Mal nicht bestanden werden, können sie noch einmal wiederholt werden. Mit den Pflegefachkräften in Anerkennung wird dann gemeinsam entschieden, wie viel Zeit sie bis zum zweiten Versuch zum Lernen benötigen.

Durch die Einsätze in verschiedenen Bereichen während des Anerkennungsverfahrens werden mehrere Stationen in den St. Vincenz-Kliniken kennen gelernt. Dadurch bietet sich die Chance, bereits während des Anpassungslehrgangs eine Wunsch-Station für die Zeit nach der Anerkennung herauszufinden und anzugeben. Nach Möglichkeit wird versucht die Wünsche umzusetzen. 

Die Herkunftsländern der internationalen Pflegefachkräfte in Anerkennung sind in den St. Vincenz-Kliniken vielfältig. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt: Albanien, Belarus, Indien, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Ukraine, Indien, Iran, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Uganda, Senegal, Ägypten, Tunesien und Türkei. In den St. Vincenz-Kliniken sind Menschen aller Nationalitäten herzlich willkommen.

Je nachdem auf welchem Weg die Einreise erfolgt, findet die Abholung vom Flughafen oder vom Bahnhof statt. Bei der Einreise ist oft viel Gepäck vorhanden, sodass Unterstützung beim Tragen und die Fahrt mit dem Auto zur Unterkunft sinnvoll ist. Neben einer Führung durch das Wohnheim der St. Vincenz-Kliniken, welches meist als erste Unterkunft dient, werden die nächsten Einkaufsmöglichkeiten gezeigt und beim ersten Einkauf begleitet.

Unsere drei Krankenhäuser liegen mitten in der Universitäts- und Domstadt Paderborn und im nahegelegenen Salzkotten. Zu Recht bezeichnet sich Paderborn selbst als „zwar nur zweitgrößte, dafür aber schönste Großstadt in Ostwestfalen-Lippe“. Die Stadt verfügt über hervorragende Kultur-, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. 

Für die ersten Monate während der Anerkennungsphase reservieren wir Ihnen nach Möglichkeit eines unserer Apartments in unserem  Personalwohnheim.

Das Wohnheimzimmer ist mit folgenden Möbeln ausgestattet: ein Bett, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Stuhl. Zu jedem Zimmer gehört ein eigenes Badezimmer mit einer Dusche und einem Waschbecken. Pro Flur gibt es eine gemeinsame Küche, in der jede Person ein eigenes und abschließbares Fach im Kühlschrank besitzt. Bei der Küche ist ein Küchentisch mit Stühlen, um mit mehreren Personen gemeinsam kochen und essen zu können. Möglichkeiten zum Wäsche waschen befinden sich im Keller des Personalwohnheims. 

 

Bei der weiteren Wohnungssuche werden Sie von uns unterstützt. Mehr über Paderborn erfahren Sie hier:

In den ersten Wochen sind einige Termine wahrzunehmen, wie das Anmelden beim Einwohneramt in Paderborn, die Kontoeröffnung bei einer Bank, ggf. ein Termin bei der Ausländerbehörde etc. Weil vor allem am Anfang die Orientierung und die Verständigung in deutscher Sprache problematisch sein kann, findet bei den Terminen eine Begleitung durch eine Person aus dem Team für die internationalen Pflegefachkräfte statt. Zudem ist das Management-Team für die internationalen Pflegefachkräfte von Montag bis Freitag vor Ort ansprechbar, um bei auftretenden Problemen zu helfen. 

 

Um das Ankommen und die Integration in Paderborn zu fördern, wird eine Stadtführung mit einer Gruppe von internationalen Pflegefachkräften durchgeführt, eine Integrationsmappe mit einer Sammlung der wichtigsten Informationen für das Leben in Deutschland und Paderborn verteilt sowie die Vorstellung auf der ersten Station begleitet. Zudem ist das Management-Team für die internationalen Pflegefachkräfte von Montag bis Freitag vor Ort ansprechbar, um bei auftretenden Problemen zu helfen. 

Das Gehalt ist tariflich festgelegt. Während des Anpassungslehrgangs beträgt das Gehalt 2407,72€ brutto pro Monat zusätzlich der Zulagen. Nach dem Anpassungslehrgang, wenn die Gleichwertigkeit erlangt und als anerkannte Pflegefachkraft auf einer Station gearbeitet wird, beträgt das Gehalt 2932,41€ brutto monatlich plus der Zulagen. Brutto bedeutet, dass von dem Gehalt noch Steuern und Abgaben abgezogen werden. Zulagen sind Extra-Zahlungen für z. B. Nacht- oder Sonntagsarbeit, Arbeiten im Schichtdienst oder bestimmte Fachbereiche. 


Jetzt bewerben!

Selbstverständlich können Sie sich auch schon vor der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses bewerben.

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen hier hoch.

Ihre Bewerbung muss enthalten:

  • Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben
  • Ausbildungszeugnisse
  • Sprachzertifikat