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Weiterbildungsangebot „Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung (BWP)“

Mit in Kraft treten des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) ist die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen.

Die Praxisanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Einsätze und damit ein Garant für eine qualitätsvolle Ausbildung, denn die Anleitung eines Auszubildenden in jedem praktischen Einsatz muss im Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit durchgeführt und dokumentiert werden. Den Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie führen den Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der im Pflegeberufegesetz beschriebenen Aufgaben heran und tragen maßgeblich dazu bei, dass die Ausbildungsziele erreicht und zukünftige pflegerische Mitarbeiter gewonnen werden. Daher bieten wir ab dem Juni 2023 eine Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung (BWP) an. 

Die Voraussetzungen, um als praxisanleitende Pflegefachkraft arbeiten zu dürfen, sind neben dem Nachweis der Berufserlaubnis nach dem PflBG und dem Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in der Berufspraxis die Absolvierung und der erfolgreiche Abschluss einer mindestens 300-stündigen Weiterbildung.           

Hier finden Sie weitere Informationen zu "Berufspädagogische Weiterbildung Praxisanleitung".