Das Krankenhaus wurde im Jahr 2014 um einen großen Gebäudeteil erweitert, indem sich u.a die Neurologie befindet.

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Großer Rückhalt für die St. Vincenz Kliniken

Gläubiger sprechen sich ohne Gegenstimmen für Insolvenzplan aus

Am Dienstag, 30.01.2024, fand im Zuge des Insolvenzverfahrens der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH Paderborn die zweite Gläubigerversammlung statt. Der sogenannte „Erörterungs- und Abstimmungstermin“ wurde auf Beschluss des Paderborner Amtsgerichts im HNF Heinz Nixdorf Museums Forum durchgeführt. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Entscheidung zu dem von den Generalbevollmächtigten des Krankenhauses erarbeiteten Insolvenzplan, den das Gericht zuvor geprüft und zur Abstimmung freigegeben hatte.

Aus der Gläubigerversammlung gab es großen Rückhalt: Ohne Gegenstimmen entschieden sich die stimmberechtigten Gläubiger für den Insolvenzplan und folgten so dem gemeinsamen Vorschlag der Geschäftsführung, der beiden Generalbevollmächtigten und des Sachwalters. Damit sind nun auch die letzten Hürden dafür genommen, dass die St. Vincenz-Kliniken zukünftig weiterhin in Trägerschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul bleiben. Der Erhalt von rund 2.800 Arbeitsplätzen an den verschiedenen Standorten des Krankenhauses ist damit nachhaltig gesichert. „Das klare Votum der stimmberechtigten Gläubiger bestätigt uns darin, dass unser intensiver Einsatz für die Vincentinische Trägerschaft des Krankenhauses jede Mühe wert war“, zeigt sich Schwester M. Katharina Mock (Generaloberin der Barmherzigen Schwestern) erleichtert. 

Hohe Quote für die Gläubiger
Der freigegebene Insolvenzplan definiert den Weg der vollständigen Entschuldung des Krankenhauses und regelt, in welcher Höhe und in welchen Teilschritten die Gläubiger befriedigt werden. „Der Insolvenzplan sichert den betroffenen Gläubigern eine weit überdurchschnittliche Gesamtquote von mindestens 50 Prozent zu“, betont Sachwalter Dr. Rainer Eckert. Das sei ein hervorragendes Ergebnis. In anderen Insolvenzverfahren seien Quoten im einstelligen Bereich die Regel. „In zwei Schritten wird eine gesicherte Quote von 50 Prozent an die Gläubiger ausgezahlt. Abhängig von den zukünftigen Ergebnissen des Krankenhauses sind weitere Zahlungen möglich, sodass die quotale Zahlung an die Gläubiger sogar mehr als 70 Prozent erreichen kann“, ergänzt der Generalbevollmächtigte André Dobiey. Das Ziel, das Insolvenzverfahren nach Abschluss noch anstehender formeller Schritte wie geplant bereits zum 31.03.2024 wieder zu beenden, bleibe realistisch. Damit sei gleichzeitig ein finanzieller Neustart für die St. Vincenz Kliniken verbunden. 

„Auch regelt der Insolvenzplan die konsequente Fortsetzung der im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und sichert so dauerhaft eine hochwertige und umfassende medizinische und pflegerische Schwerpunktversorgung in der Region durch die St. Vincenz-Kliniken“, erklärt Markus Funk, Sprecher der Geschäftsführung der St. Vincenz-Kliniken.