Dies gilt auch für Begleiteltern in der Kinderklinik St. Louise und dem dazugehörigen Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ). Ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test (max. 24 Stunden alt) einer anerkannten Teststelle ist erforderlich. Außerdem müssen Patienten, Besucher und Begleitpersonen eine FFP2-Maske tragen. Die Kontrolle erfolgt an den jeweiligen Pforten bzw. Info-Bereichen. Für wirkliche Notfälle gilt die 3G-Regelung nicht. „Wer ein akutes Gesundheitsproblem hat, sollte umgehend den Rettungsdienst rufen oder zu uns in die Notaufnahme kommen – auch, wenn die 3G nicht erfüllt werden können. Lediglich für alle planbaren Besuche gilt ausdrücklich die 3G-Regel“, erklärt Dr. Martin Baur, Ärztlicher Direktor der St. Vincenz-Kliniken. Alle Informationen erhalten Interessierte auf den Homepage-Seiten der jeweiligen Betriebsstätte. „Bitte unterstützen Sie uns dabei unsere Mitarbeiter und Patienten zu schützen und das Risiko einer möglichen Corona-Infektion so gering wie eben möglich zu halten“, appelliert Hauptgeschäftsführer Dr. Josef Düllings.
Die St. Vincenz-GmbH